Outdoor Buddha Steinguss
Brunnen Kreislaufsystem - Lieferung ohne Pumpe
Überfließen Sie die Positivität, indem Sie Ihr Haus oder Ihren Garten mit diesem legitimen Buddha Kunstwerk dekorieren.
Die Wasserquelle ist laut Feng Shui eine vielseitige Alternative für alle, die die Energien der Umwelt mit dem Wasserfluss ins Gleichgewicht bringen wollen. Dieser dekorative Brunnen, der einen Buddha in Meditation darstellt, überträgt schützende Energien und spirituellen Frieden an die Umgebung und fördert die Entspannung.
Die Wasserquelle ist eine der wichtigsten, angesichts der umfassenden und effektiven Form der Energiewirkung im Innen- und Außenbereich wie z. B. in der Gartengestaltung .
Das Element Wasser steht für Reinigung, Reflexion, Klarheit, Kommunikation und Transformation. Und wenn es in Bewegung ist, wie fließendes Wasser aus dekorativen Springbrunnen, manipuliert es den Energiefluss, klärt die Negative, die die Umgebung verdichten, und balanciert das Chi aus bestimmten Sektoren, je nachdem, wo es darin platziert ist. Schon das Geräusch des Wasserflusses bereichert das Erlebnis und sorgt für Entspannung.
Die Energie des Wassers kann auch durch Steine, Kristalle, Essenzen und LED-Beleuchtung verstärkt werden, die der Lichtquelle eine Farbtherapie hinzufügt.
Info zum Material:
Steinguss/Beton Hohe Qualität.
Das Material ist absolut frostbeständig aufgrund dessen können Sie die Figur ungeschützt nach draußen stellen.
Hierbei handelt es sich um ein Handarbeit, Hohe Qualität Produkt in Zementguss.
Beim Gewicht, den Maßangaben und der Farbe sind leichte Abweichungen möglich!
Alle Elemente werden in aufwendiger Handarbeit hergestellt, Abweichungen in der Oberflächenstruktur und Farbgebung sind daher möglich.
Sperrgutversand
Wird eine Sendung „frei Bordsteinkante“ geliefert
Der Frachtpreis gilt nur für den innerdeutschen Raum ausgenommen Inseln.
Achtung: Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.